31.03.2022
Information zum Gradierwerk
Aufgrund von routinemäßigen Wartungsarbeiten und der Soleerneuerung bleibt das Gradierwerk im Bürger- und Familienpark im Zeitraum 27.März bis 30. März 2023 außer Betrieb.
31.03.2022
Information zum Gradierwerk
Aufgrund von routinemäßigen Wartungsarbeiten und der Soleerneuerung bleibt das Gradierwerk im Bürger- und Familienpark im Zeitraum 27.März bis 30. März 2023 außer Betrieb.
Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:
Förderbescheide ausgereicht – Breitbandprojekt startet im Erzgebirgskreis
Annaberg-Buchholz, 06.03.2023
Am 06.03.2023 hat Frau Staatsekretärin Ines Fröhlich vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) drei Förderbescheide im Gesamtumfang von knapp 43,4 Mio. EUR an Landrat Rico Anton übergeben. Bei diesen Fördermitteln handelt es sich um die sogenannte Komplementärförderung bzw. um die Kofinanzierung des Freistaates Sachsen für zunächst drei der insgesamt sechs Ausbaucluster des landkreisweiten Breitbanderschließungsprojektes im Erzgebirgskreis. Zusammen mit den bereits seit Ende des Jahres 2022 vorliegenden Förderbescheiden des Bundes in Höhe von knapp 74,8 Mio. EUR steht damit die Gesamtfinanzierung des Ausbauprojektes der regionalen Glasfaserinfrastruktur der ersten drei Ausbaucluster im Landkreis.
Grußwort der Staatsministerin (v. l. n. r.) Rico Ott(Abteilungsleiter Abteilung 3 für Umwelt, Verkehr und Sicherheit), Ines Fröhlich (Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), Rico Anto (Landrat Erzgebirgskreis), Andreas Stark (Beigeordneter und Abteilungsleiter Abteilung 1 für zentrale Angelegenheiten und Bildung) sowie Frank Reißmann (Abteilungsleiter Abteilung 2 für Soziales und Ordnung).
Urheber: Stefan Pechfelder, Pressestelle Landratsamt Erzgebirgskreis
24.02.2023
Mehr Prävention im Erzgebirgskreis – Oelsnitz/Erzgeb. wird Teil des »ASSKomm«-Netzwerkes
Gestern unterzeichneten Bürgermeister Thomas Lein, der amtierende Leiter der Polizeidirektion Chemnitz Jens Uhlmann und Sven Forkert, der Geschäftsführer des Landespräventionsrats im Beisein von Staatsminister Armin Schuster eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie »Allianz Sichere Sächsische Kommunen« (»ASSKomm«).
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. stand bereits im Mai 2021 mit dem Landespräventionsrat in Kontakt und unterzeichnete eine Vorvereinbarung. Seitdem wurde der Grundstein für eine Intensivierung der Zusammenarbeit gelegt – das heißt, Akteure gesucht, Problemfelder identifiziert und mögliche Präventionsbereiche definiert.
»Nun folgen Worten Taten. Ich freue mich sehr, Oelsnitz/Erzgeb. als 8. Kommune im Erzgebirgskreis im ASSKomm- Netzwerk begrüßen zu dürfen. Mithilfe der gezielten Präventionsstrategie können wir nun den zahlreichen Sachbeschädigungen im Bereich Graffiti und Vandalismus entgegenwirken und so das Sicherheitsgefühl der Oelsnitzer stärken«, so Innenminister Armin Schuster.
Öffentliche Bekanntmachung zur Vorbereitung der Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028
Bewerbungen sind bis 31.03.2023 möglich
Die Amtszeit der Schöffen und ehrenamtlichen Richter endet am 31.12.2023. Für die Jahre 2024 bis 2028 sind die Schöffen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) neu zu wählen.
Schöffen vermitteln als juristische Laien zwischen Justiz und Bevölkerung. Sie wirken beim Amts- bzw. Landgericht in Verhandlungen zu Strafsachen gegen Erwachsene mit. In der Hauptverhandlung üben die Schöffen das Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus, insoweit das Gesetz keine Ausnahmen bestimmt. Sie tragen dabei die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße unparteiisches, selbständiges Handeln, ein reifes Urteilsvermögen sowie geistige Beweglichkeit und - wegen des Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Die Schöffentätigkeit wird entschädigt. Das Gesetz sieht z. B. die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
26.01.2023
Information zum Caravan Stellplatz am Gradierwerk
Der Kassenautomat des Caravan Stellplatzes ist ab sofort außer Betrieb.
Die Zahlung der Stellplatzgebühr kann zukünftig nur noch per APP, Telefon oder SMS erfolgen. Nähere Informationen können Sie dem Aushang „Parke per APP“ entnehmen.
Weiterhin ist die Strom- und Wassernutzung momentan nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bekanntmachung
Wahl eines Friedensrichters/ einer Friedensrichterin und eines stellvertretenden Friedensrichters/ einer stellvertretenden Friedensrichterin für die Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
Bewerbungsschluss: 31.03.2023
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. ist verpflichtet eine Schiedsstelle zu errichten (Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist).
Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden durch einen ehrenamtlich tätigen Friedensrichter bzw. durch eine ehrenamtlich tätige Friedensrichterin (im Folgenden vereinfacht Friedensrichter) wahrgenommen. Für den Friedensrichter ist zudem ein Stellvertreter/ eine Stellvertreterin zu wählen. Der stellvertretende Friedensrichter bzw. die stellvertretende Friedensrichterin (im Folgenden vereinfacht stellvertretender Friedensrichter) hat die Rechtsstellung eines Friedensrichters, er darf das Amt aber nur anstelle des erstgewählten Friedensrichters bei dessen Verhinderung ausüben. Die Gemeinde kann bestimmen, dass der stellvertretende Friedensrichter regelmäßig an den Sitzungen der Schiedsstelle teilnehmen kann. Nimmt er an einer Sitzung teil, so hat er den Aufgaben des Protokollführers/ der Protokollführerin nachzukommen.
05.10.2022
Bitte beachten: Geänderte Winter-Betriebszeiten des Gradierwerkes
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise wird auch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. ihren Beitrag zur Energieeinsparung leisten. So wird es ab dem 1. Oktober 2022 für das Gradierwerk im Bürger- und Familienpark folgende Betriebszeiten geben:
Betriebszeiten Winter vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März
Montag – Donnerstag:
09:00 – 11.00 Uhr und
15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag – Sonntag:
09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Betriebszeiten Sommer vom 1. April bis einschließlich 30. September
Montag – Donnerstag:
09:00 – 11.00 Uhr und
15:00 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag – Sonntag:
09:00 Uhr – 19:00 Uhr
05.07.2022
IMPULS – Förderung der Amateurmusik in ländlichen Räumen
Im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit dem neuen Förderprogramm IMPULS fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Musizierenden sollen zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden. Zudem sollen sie Unterstützung in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Ensembles müssen Nachweise erbringen, dass sie mindestens seit 2019 tätig waren.
Rechtsform der Antragstellenden: Antragsberechtigt sind alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen Räumen (deutsche Kommunen von maximal 20.000 Einwohnern) der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Wie funktioniert die Förderung?
Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt. Wenn ein Ensemble also schon einmal von IMPULS gefördert wurde, kann es sich nicht erneut bewerben.
Fördersatz: 90 % (d.h. Eigenanteil von 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden)
Förderhöhe: 2.500-15.000 EUR
Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen
Antragsverfahren: Anträge können bis zum 30.09.22 laufend gestellt werden
http://impuls.bundesmusikverband.de/antragstellung/ (Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Förderung)
07.06.2022
Die Mikroprojekteförderung für die Kulturregion Chemnitz 2025 geht in die nächste Runde!
Gesucht werden kreative Vorhaben, welche die Stadt und die Kulturregion auf dem Weg zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 im besten Sinne bewegen: von Schaufenstergalerie bis Filmprojekt, von Infotafel bis Keramik-Workshop, von Chorprojekt bis Stadtrundgang.
Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können bis zum 30. Juni 2022 ihre konkreten Projekte einreichen. Mikroprojekte können mit einer Summe von jeweils bis zu 2.500€ unterstützt werden. Projekte mit europäischer Dimension können bis zu 3.000 € erhalten. Eine Eigenfinanzierung wird nicht vorausgesetzt.
Die Idee für das Mikroprojekt kann einfach über das Formular auf der Website https://chemnitz2025.de/mikroprojekte/ eingereicht werden. Bei Fragen einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Wichtig ist, eine gut ersichtliche europäische Dimension oder einen gut ersichtlichen positiven Einfluss auf die Stadt und/oder Region herauszustellen! Los geht’s J
Diese Nachricht darf gern an potenzielle Interessenten weitergeleitet werden!
14.02.2022
Aufruf zum Projekt: Städtepartnerschaft Sprockhövel – Oelsnitz/Erzgeb.
Drawing together: Meine Stadt in euren Augen – My Town in Your Eyes
Städtepartnerschaften sind ein wichtiger Teil der interkommunalen Zusammenarbeit. Um die Partnerschaft zur Stadt Sprockhövel und den Zusammenhalt nachhaltig zu stärken, entstand die Projektidee „Drawing together: Meine Stadt in euren Augen – My Town in Your Eyes“.
In der ersten Phase des Projektes steht der gegenseitige Austausch von aktuellen Fotos mit Motiven aus den jeweiligen Städten im Fokus. Daher wurden Aufnahmen typischer Oelsnitzer Motive gesucht. Egal ob Landschaftsaufnahme mit dem Gradierwerk, Architekturfotografie an unserem Bergbaumuseum oder ein Schnappschuss vom Glückauf Turm – alles war erlaubt!
Die schönsten Aufnahmen werden dann im Rahmen der zweiten Projektphase von Kreativen der Partnerstadt Sprockhövel in kleine „Werke“ (Skizzen/Zeichnungen/Malereien) verwandelt. Die gesammelten Ergebnisse dieser Aktion werden anschließend in Ausstellungen (dritte Phase) präsentiert.
Vielen Dank an alle (Hobby-)Fotografen.
29.04.2022
Mitteilung zur Erstattung der Semesterbeiträge
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 folgenden Beschluss zur Erstattung der Semesterbeiträge gefasst:
Beschluss-Nr.: 022/2022
Der Stadtrat beschließt nach Prüfung des Hauptwohnsitzes (Stichtag 31.12.2021) und auf Nachweis, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten.
Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
A. Lohse, Fachbereichsleiterin Hauptamt/Finanzen
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag informiert:
Neuberechnung Grundsteuer ab 2025
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
21.03.2022
Hinweis zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Oelsnitz-Erzgeb./Neuwürschnitz
Dass Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:
Impfmöglichkeiten im Erzgebirgskreis erweitert
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat die Angebote zur Corona-Schutzimpfung im Erzgebirgskreis weiter ausgebaut. Somit stehen im Landkreis nun sechs feste Impfpunkte sowie ein Impfzentrum zur Verfügung. Die Impfung erfolgt durch vorherige Terminbuchung über das Portal https://sachsen.impfterminvergabe.de. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Außerdem sind mobile Impfteams des DRK in Kommunen, Unternehmen und Institutionen unterwegs. Hierfür ist keine Terminbuchung nötig – es kann dadurch jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.
04.08.2021
Der ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT SÜDWESTSACHSEN informiert:
Änderung von Entsorgungstagen
Nach Information des im Auftrag der Systembetreiber (Duale Systeme) tätigen Entsorgungsunternehmens Kreislaufwirtschaft Kühl GmbH & Co. KG Wiesa ergeben sich ab KW 32 grundlegende Änderungen im bisherigen Tourenplan für nachfolgend aufgeführte Sammelleistungen:
Gelbe Tonne / Gelber Sack
gültig für folgende Straßen:
Neuwieser Straße
Haderwaldstraße
Hermann-Bläsche-Straße
Lohwaldstraße
(im Abfallkalender aufgeführt unter OT Waldesruh.)
bisher: Montag gerade KW
neu Mittwoch gerade KW zu den folgenden Terminen:
11.08./ 25.08./ 08.09./ 22.09./ 06.10./ 20.10./ 03.11./ Do.18.11.*/ 01.12./
15.12./ 29.12.
Informationen zu Entsorgungsangelegenheiten erhalten Sie im ZAS bei der Abfallberatung unter Tel. 03735/608 5313, 03735/608 5314 oder Tel. 037296/66 282.
25.11.2020
Oelsnitz/Erzgeb. ausgezeichnet im Bundeswettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. wird als eine von 40 Kommunen im bundesweiten Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ für die Projektidee zur Förderung von Stadtnatur und Insekten im Siedlungsraum gewürdigt. Sie erhält ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro für die Umsetzung des Zukunftsprojekts „Streuobstkindergarten“. Im Mittelpunkt des Projektes „Streuobstkindergarten“ steht die Wiederherstellung einer historischen straßenbegleitenden Streuobstanlage. Im Projekt sollen der noch erhaltene Baumbestand saniert, fehlende Bäume ergänzt, Informations- und Rastmöglichkeiten sowie verschiedene Brut und Unterschlupfmöglichkeiten geschaffen werden. Ein wichtiger Bestandteil des Projektes ist die frühkindliche Umweltbildung und Erziehung. Im Garten des Kindergartens „PhoenixONE“ sollen die Kinder die Möglichkeit haben, das Aufwachsen und Veredeln von Obstbäumen mit zu erleben und beobachtend über Insekten, Vögel und andere Tiere zu lernen. Das geerntete Obst wird in der einrichtungseigenen Küche verarbeitet werden. Später soll das Projekt eine Fortsetzung im Schulgarten der Grundschule finden, wo Schulkinder das Bestimmen und Kartieren von Insektenarten erlernen können.
Auch in den anderen 39 ausgezeichneten Kommunen geht es darum, Stadtnatur und Insekten zu schützen, die biologische Vielfalt zu fördern und städtisches Grün zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
21.11.2019
Rückblick zur Preisverleihung des European Award for Ecological Gardening 2019 in Krems, Österreich
Mit unserem Bürger- und Familienpark, der u. a. bereits mit dem Karl-Förster-Preis ausgezeichnet wurde, erlangten wir nun auch überregionale Bedeutung.
Die Nominierung für den internationalen Gartenpreis, der durch das Land Niederösterreich sowie die „European Garden Association - Natur im Garten International“, die "Natur im Garten" GmbH, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verliehen wird, erfolgte in der Kategorie "Kommunales Grün – ökologisch gestaltet und gepflegt". Zur Preisverleihung nach Krems reisten daher vom 18. - 20.11. Bürgermeister Bernd Birkigt, eine Delegation der Stadtverwaltung sowie Parkgärtner Walter Höver, ohne den die Entwicklung und Nominierung des Parks nicht möglich gewesen wäre.