Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. lässt zurzeit eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) anfertigen. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen darüber, was die KWP ist, warum sie für die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. notwendig ist, wie sich der Prozess gestaltet und wann sich Bürgerinnen und Bürger in diesen einbringen können.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Für eine erfolgreiche Energiewende ist die Umsetzung einer nachhaltigen Wärmeversorgung daher zwingend notwendig. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Kommunen in Deutschland daher verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dies bedeutet, dass Kommunen zukünftig strategisch planen müssen, wie die eigene Wärmeversorgung zukunftssicher, effizient und umweltfreundlich gestalten werden kann. Hierzu zählt unter anderem die Integration von Erneuerbaren Energien sowie von Abwärmepotenzialen. Zentrales Ziel der KWP ist es, die effizientesten und kostengünstigsten Methoden für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort zu identifizieren. Die KWP ist folglich ein strategisches Planungsinstrument. Sie legt jedoch nicht fest, welche Wärmeversorgung gesetzlich erlaubt ist. Dies regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Neuauflage gemeinsam mit dem WPG am 1.1.2024 in Kraft getreten ist.