Formulare zum Ausdrucken
Wohnungsgeberbescheinigung (An- oder Ummeldung des Wohnsitzes)
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (Beantragung eines Personalausweises bis 15 Jahre oder eines Reisepasses bis 18 Jahre)
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
„Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben (1. Umzug aus gemeinsamer Wohnung), oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.“
Antrag zur Eintragung der Sorgeberechtigten in den Reisepass des Kindes bei abweichenden Familiennamen
DER BÜRGERSERVICE INFORMIERT
Aktueller Hinweis: Ab dem 01. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe neu ausgestellt, verlängert oder neue Passfotos angebracht werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig (Ist die Identifikation Ihres Kindes mit dem abgedruckten Bild gegeben?)
Ab sofort können Kinder und Jugendliche auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass ausgestellt erhalten. (siehe folgende Ausführungen und Hinweise)
Aufgrund der vermehrten Anträge für REISEPÄSSE beträgt die Produktions- inklusive Lieferzeit momentan ca. 8 Wochen. Bitte beantragen Sie den Reisepass rechtzeitig.
Planen Sie Ihren Urlaub?
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes. Befragen Sie dazu Ihr Reisebüro oder informieren Sie sich im Internet unter www.auswaertiges-amt.de
Kontrollieren Sie bitte auch die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises. Denken Sie daran, dass Kinder im Ausland ein eigenes Reisedokument benötigen.
Sie möchten/müssen ein neues Dokument beantragen? Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
ePass: (roter Reisepass)
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für alle Personen, auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, alter Kinderreisepass, Personalausweis, Geburts- bzw. Heiratsurkunde (Urkunde mit der aktuellen Namensführung)
Für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nicht verheirateten Eltern bzw, bei alleiniger Sorge
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Kosten
70 Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahre ausgestellt werden
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.
Für einen Expresspass, welcher nach 3 Werktagen geliefert wird, entsteht ein Aufschlag von 32 Euro.
- Bei der Beantragung des Reisepasses werden vom Antragsteller (ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke erfasst. Die Erfassung erfolgt über einen Abdruck des rechten und des linken Zeigefingers auf einem Scanner. Diese werden dann mit den biometrischen Daten des Passbildes auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert.
- Bei abweichender Namensführung von Kind und Sorgeberechtigten können auf Antrag die Sorgeberechtigten in den Reisepass des Kindes (als amtlicher Hinweis) eingetragen werden.
Vorläufiger Reisepass:
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. dann, wenn auch die Ausstellung eines ePass-Express nicht mehr möglich ist.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
siehe ePass! Die Passbehörde verlangt die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise)
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. ACHTUNG: wird NICHT in jedem Land anerkannt!
Kosten
26 Euro
Personalausweis:
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für alle Personen, auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters – Ausweispflicht ab 16 Jahre!
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Personalausweis, alter Kinderreisepass, Reisepass, Geburts- bzw. Heiratsurkunde (Urkunde mit der aktuellen Namensführung)
Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nicht verheirateten Eltern bzw, bei alleiniger Sorge
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Vorläufige Personalausweise haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Kosten
Antragstellende Person ab 24 Jahren
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37,00 Euro (10 Jahre gültig)
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Antragstellende Person unter 24 Jahren
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22,80 Euro (6 Jahre gültig)
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10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis.
Ausführlichere Informationen zum Thema Ausweise und Pässe erhalten Sie auch unter:
Allgemeine Hinweise für alle Dokumente
- Die Beantragung eines Dokumentes kann nur persönlich erfolgen (Kinder müssen zur Identitätsprüfung bei der Beantragung immer anwesend sein).
- Für die Richtigkeit der Namen und Angaben zur Geburt ist die Vorlage der Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig (Urkunde mit der aktuellen Namensführung)
- Für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmungserklärung (PDF-Formular zum Ausdrucken) der Sorgeberechtigen notwendig, wenn eine persönliche, gemeinsame Vorsprache nicht möglich ist (ein Sorgeberechtigter muss zur Antragstellung anwesend sein); bei nicht verheirateten Eltern evtl. die gemeinsame Sorgerechtserklärung; bei nur einem Sorgeberechtigten den Nachweis zur alleinigen Sorge
- Die Gebühren für die Ausstellung des Dokumentes, sind bei der Beantragung zu entrichten.
- Bis zur Aushändigung des Dokumentes ist eine Herstellungsfrist von ca.3-4 Wochen einzuplanen.
- vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort ausgestellt.
- Das Fotografieren ist ab einer Körpergröße von 150 cm auch hier im Bürgerservice möglich (gebührenpflichtig)
- Für die Eintragung eines akademischen Grades oder Titels ist die Verleihungsurkunde bzw. das Besitzzeugnis im Original vorzulegen. (bei ausländischen Titeln zusätzlich Genehmigungsurkunde der Landesbehörde)
Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise ist jeder Deutsche verpflichtet einen Personalausweis oder Pass zu besitzen. Bitte prüfen Sie Ihre Dokumente auf ihre Gültigkeit.
(Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Verpflichtung kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.)
Für Fragen steht Ihnen der Bürgerservice unter 037298/ 38300 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.