Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. lässt zurzeit eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) anfertigen. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen darüber, was die KWP ist, warum sie für die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. notwendig ist, wie sich der Prozess gestaltet und wann sich Bürgerinnen und Bürger in diesen einbringen können.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Für eine erfolgreiche Energiewende ist die Umsetzung einer nachhaltigen Wärmeversorgung daher zwingend notwendig. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Kommunen in Deutschland daher verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dies bedeutet, dass Kommunen zukünftig strategisch planen müssen, wie die eigene Wärmeversorgung zukunftssicher, effizient und umweltfreundlich gestalten werden kann. Hierzu zählt unter anderem die Integration von Erneuerbaren Energien sowie von Abwärmepotenzialen. Zentrales Ziel der KWP ist es, die effizientesten und kostengünstigsten Methoden für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort zu identifizieren. Die KWP ist folglich ein strategisches Planungsinstrument. Sie legt jedoch nicht fest, welche Wärmeversorgung gesetzlich erlaubt ist. Dies regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Neuauflage gemeinsam mit dem WPG am 1.1.2024 in Kraft getreten ist.

Kommunale Wärmeplanung in Oelsnitz/Erzgeb.

Auch die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. ist durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bis 2028 eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen und vorzulegen. Zur Durchführung der KWP hat die Stadt Fördergelder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und bewilligt bekommen (Förderkennzeichen: 67K27314). Mit Erhalt des Förderbescheids wurde der Dienstleisterverbund KWP4 (DBI, INFRACON, IE2S und NeulandQuartier) mit der Erstellung der KWP beauftragt. Aufgrund der Bergbaugeschichte war bereits vor Durchführung des KWP absehbar, dass in Oelsnitz/Erzgebirge mögliche Potenziale für die Nutzung von Grubenwasser zur Wärmeversorgung (Grubenwassergeothermie) bestehen könnten. Im Rahmen der KWP soll daher geprüft werden, ob und wenn ja, in welchem Umfang auch eine Grubenwassernutzung möglich wäre.

Der Leistungszeitraum der KWP beläuft sich vom 1. Oktober 2024 bis 31. September 2025.
Im Prozess der Kommunalen Wärmeplanung werden neben der Stadt/Stadtverwaltung selbst auch die örtlichen Akteure der Versorgungsunternehmen, der Wohnungswirtschaft sowie des ansässigen maßgeblichen Gewerbes eingebunden. So kann ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für eine kapazitäts- und ressourcenschonende Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt erstellt werden. Die KWP kann jedoch grundsätzlich nur die derzeitige Situation unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik und der gegebenen Rahmenbedingungen abbilden.

Zeitplan und Phasen der KWP

Die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung gliedert sich in vier Hauptphasen, die durch den Dienstleisterverbund KWP4 durchgeführt werden. Nach einem Auftakttreffen am 07. November 2024 mit relevanten Akteuren aus Verwaltung und Netzbetreibern hat der Dienstleisterverbund KWP4 mit der Durchführung der Bestandsanalyse begonnen. Diese wird voraussichtlich im März 2025 fertiggestellt.

Sie möchten einen detaillierten Einblick in die Phasen der Kommunalen Wärmeplanung erhalten? Das Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmeplanung (KWW) hat jede Phase in einem eigenen Video gut verständlich aufbereitet. Alle Videos finden Sie hier.