29.04.2022
Mitteilung zur Erstattung der Semesterbeiträge
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 folgenden Beschluss zur Erstattung der Semesterbeiträge gefasst:
Beschluss-Nr.: 022/2022
Der Stadtrat beschließt nach Prüfung des Hauptwohnsitzes (Stichtag 31.12.2021) und auf Nachweis, den in Oelsnitz/Erzgeb. wohnenden Direktstudenten (ausgenommen berufsbegleitende Studiengänge) die Semesterbeiträge für das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € zu erstatten.
Anträge hierzu können bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
- formloser Antrag mit Anschrift des Hauptwohnsitzes
- Kontodaten des Zahlungsempfängers
- Immatrikulationsbescheinigungen
- entsprechende Zahlungsnachweise der Semesterbeiträge
- Bescheid/eine Zahlungsaufforderung über den zu entrichtenden Semesterbeitrag der jeweiligen Universität oder Hochschule (Rückmeldung oder Screenshot des Online-Campus)
- Angabe der E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen
A. Lohse, Fachbereichsleiterin Hauptamt/Finanzen