Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:

Testpflichten nach aktuell gültiger Corona-Schutzverordnung

Mit der dauerhaft gesunkenen Inzidenz von unter 35 im Erzgebirgskreis sind weitere Testpflichten zur Nutzung von vielfältigen Angeboten entfallen. Geregelt ist dies in der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (www.coronavirus.sachsen.de).

Die Testpflicht im Erzgebirgskreis ist seit Mittwoch, 16.06.2021, entfallen für:

Weiterhin erforderlich sind tagesaktuelle Tests bei: 

Tagesaktuell heißt, dass die Vornahme des Tests zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Für den Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, also z. B. Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung können die von den Einrichtungen vorzuhaltenden Testangebote vor Ort genutzt werden. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich vor der jeweiligen Inanspruchnahme oder Nutzung von Angeboten und Leistungen über die jeweiligen Öffnungskonditionen wie z. B. Testpflichten, Ticketing, etc. bei den Anbietern und Institutionen zu erkundigen.

Die Liste mit den amtlich bekannten Teststellen im Erzgebirgskreis wird ständig aktualisiert und auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung gestellt.