Neue Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Verschärfende Maßnahmen im Erzgebirgskreis

Die detaillierten Regelungen und Begründungen sind direkt in der Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 10.12.2020 zu finden:



Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Erzgebirgskreis und tritt am 12. Dezember 2020, 00:00 Uhr, in Kraft. Diese gilt bis zur Außerkraftsetzung durch den Landrat bzw. durch Erlass einer neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Damit tritt die Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises vom 30. November 2020 mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.