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Corona-Pandemie:
Ausgangsbeschränkungen in Sachsen
Stand: 23.03.2020

Seit Montag, dem 23.03.2020, 0:00 Uhr traten für ganz Sachsen Ausgangsbeschränkungen vorerst für die nächsten zwei Wochen in Kraft.
Diese werden durch die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes durch das Sächsische Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Detail geregelt.

Zusammenfassend ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Weiterhin möglich (triftige Gründe zum Verlassen) sind dabei der Weg und die Ausübung der Arbeit, sowie das Einkaufen von notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs. Auch Aktivitäten an der freien Luft, im Umfeld des Wohnbereichs, sind weiterhin erlaubt. Zu beachten ist, dass soziale Distanz gewahrt wird und genanntes nur im familiären Umfeld oder in Gruppen unter 5 Personen durchgeführt wird. Vorsicht bei der Zusammenkunft mit anderen Personen sollte, zum eigenen Schutz und dem unserer Mitmenschen, immer geboten sein.

Genannte Regelungen werden streng überwacht und sind zu unserer aller Schutz und Gesundheit. Eine Zuwiderhandlung der Allgemeinverfügung ist nicht nur ordnungswidrig, sondern strafbar!

Liebe Oelsnitzer,

bitte halten Sie sich im Interesse der Gesundheit aller an die beschlossenen Ausgangsbeschränkungen. Es ist für uns alle eine sehr schwere Zeit. Deshalb wünsche ich Ihnen viel Kraft, Geduld, Zuversicht und vor allem Gesundheit!

Ein besonderer Dank gilt allen, die im Gesundheitswesen, in der öffentlichen Grundversorgung, im Einsatz für Ordnung und Sicherheit und in vielen anderen lebensnotwendigen Bereichen tagtäglich tätig sind. Bleiben Sie stark und vor allem gesund! Ostern, das Fest der Hoffnung, steht bevor. Wir hoffen alle, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen greifen und wir zu diesem Zeitpunkt einen Wendepunkt im Kampf gegen die Corona-Epidemie erleben.

Ihr Bürgermeister Bernd Birkigt

 

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