Das Fundbüro

 

 

 

Erläuterungen:

Gefundene Gegenstände können beim Fundamt der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. abgegeben werden. Dort werden sie registriert und für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt.


Mit Ablauf von 6 Monaten nach Erstattung der Fundanzeige bei der Stadt erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, sofern er nicht darauf verzichtet und sich der Verlierer bis dahin nicht bei der Fundbehörde gemeldet und seinen Eigentumsanspruch angezeigt hat.

Bei Abholung der Fundsache ist eine Fundgebühr zu zahlen.Diese richtet sich nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften.

Alternativ zu der Abgabe des gefundenen Gegenstandes im Fundbüro kann der Finder die Fundsache auch selbst aufbewahren. Ab einem Wert über 5,-- Euro ist der Finder jedoch dazu verpflichtet, die Fundsache beim Fundamt registrieren zu lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn sowie Auslagenersatz, welche vom Besitzer der Fundsache zu zahlen sind

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