Stellungnahme Regionalplan Wind

Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen, welche Bedeutung der Regionalplan Wind für Oelsnitz/Erzgeb. hat.

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Windkraftanlagen im Außenbereich mit einem Abstand von 1000 m zur nächsten Wohnbebauung errichtet werden.

Seit 01.02.2023 gilt das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Hiernach sollen 2 % der Landesfläche für Windenergie vorgehalten werden. Bis zum 31.12.2027 ist ein Raumordnungsplan zu erstellen. Sollte das 2-Prozent-Flächen-Ziel nicht erreicht werden, könnte auch der bisherige Mindestabstand von 1000 m zur nächsten Wohnbebauung fallen.

Momentan gibt es einen Entwurf des Raumordnungsplanes. Der sogenannte Regionalplan Wind wird die derzeitige rechtliche Lage wesentlich verändern und gezielt Flächen für Windkraftanlagen ausweisen. Konkret bedeutet dies, dass Windkraftanlagen keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich mehr sind und ein Abstand von 1000 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten ist. Außerdem wurden verschiedene Kriterien, wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, Biotope und Sichtachsen zu Sehenswürdigkeiten, mit einbezogen. Weiterhin ist anzumerken, dass der Regionalplan Wind nicht das notwendige immissionsschutzrechtliche Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ersetzt. Diese Anforderungen sind weiterhin einzuhalten.

Uns ist es wichtig, über den Raumordnungsplan Wind des Planungsverbandes Region Chemnitz zu informieren und falschen Darstellungen in den sozialen Netzwerken entgegen zu wirken. Daher stellen wir eine aktuelle Entwurfskarte zur Verfügung, auf der die potenzielle Windenergiefläche auf der Gemarkung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. gekennzeichnet ist (roter Kreis auf beiden Bildern).

Bis zum 5. April 2024 können Stellungnahmen im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/pv-rc/beteiligung/themen/1038533) abgegeben werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite des Planungsverbandes Chemnitz (https://www.pv-rc.de/cms/ropw_9_1.php) einsehbar.

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