Zusammenfassung der Informationsveranstaltung zum Thema „Ausbau von erneuerbaren Energien in Oelsnitz/Erzgeb.“

Am 01.02.2024 fand im Ratssaal der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. eine Informationsveranstaltung zum Thema „Ausbau von erneuerbaren Energien in Oelsnitz/Erzgeb.“ statt. Der Einladung der Stadtverwaltung folgten ca. 120 Bürger. Die Themenschwerpunkte bildeten die kommunale Wärmeplanung, der aktuelle Stand zum Ausbau von Photovoltaik- Anlagen und Windenergie.

Ziel der Veranstaltung war es, die Bürger zu informieren und Meinungen auszutauschen. Um einen kurzfristigen und aktuellen Dialog zu ermöglichen und weiteren Gerüchten vorzubeugen, wurde bewusst das Format einer Informationsveranstaltung gewählt. Im Gegensatz zu einer Einwohnerversammlung, ist hierbei kein vorheriger formeller Stadtratsbeschluss und die Einhaltung von Fristen notwendig.

Kommunale Wärmeplanung

Seit dem 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, treibhausgasneutrale und aus erneuerbaren Energien produzierte Wärmeversorgung. Dieses Ziel muss bis 2045 umgesetzt sein. Kommunen unter 100.000 Einwohner sind bis 2028 verpflichtet, eine Planung vorzulegen. Die Stadt Oelsnitz/ Erzgeb. hat bereits im Jahr 2023 eine Förderung für die Planung beantragt. Die Bewilligung ist vom Fördermittelgeber angekündigt. Die Förderquote liegt bei 90%. Kommunen, die erst im Jahr 2024 einen entsprechenden Antrag stellen, erhalten nur noch eine Förderquote von 70%. Nach Bewilligung des Antrages wird die Stadtverwaltung ein geeignetes Planungsbüro mit der kommunalen Wärmeplanung beauftragen. Ziel ist es, Klarheit über die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet zu erhalten.

Ausbau von Photovoltaik-Anlagen

Aktuell plant die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. mehrere Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. In unserem EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) sind dafür derzeit 700.000 Euro an Fördermitteln vorgesehen. Die Förderquote beträgt dabei ca. 75%. Eine Einspeisung des produzierten Stromes ist hierbei jedoch nicht möglich (nur Eigennutzung). Die Mittel können nur im vorgegebenen EFRE-Fördergebiet eingesetzt werden.

Mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses wird auch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dessen Dach verbunden sein. Hier wird eine sogenannte Quartierslösung angestrebt. Das bedeutet, dass der mit dieser Anlage erzeugte Solarstrom auch anderen öffentlichen Gebäuden, wie z. B. der Stadthalle oder Verwaltungsgebäuden, zur Verfügung gestellt werden soll. Somit würde auch dem Anliegen des Denkmalschutzes genüge getan werden, da es sich z. B. bei der Stadthalle und dem Rathaus um denkmalgeschützte Gebäude handelt, auf denen PV-Module nicht zugelassen sind.

Die Kita „Wichtelhaus“ an der Badstraße ist der drittgrößte Energieverbraucher bei den öffentlichen Gebäuden in unserer Stadt. Die Kita soll grundlegend saniert werden, wobei auch eine Photovoltaik-Anlage geplant ist.

Weiterhin wird die Erneuerung der Straßenbeleuchtung fortgesetzt. Es erfolgt derzeit die weitere Umstellung auf LED und an Orten, an denen es sich lohnt, werden Solarleuchten geplant. In Nähe der Alten Staatsstraße wurde bereits eine Solarleuchte zur Erprobung errichtet.

Windenergieanlagen

Dieses Thema bildete den Schwerpunkt der Informationsveranstaltung. Oelsnitz/Erzgeb. war bisher aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen kein Standort für Windkraftanlagen. Durch zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der Rechtslage könnte dies aber jetzt anders sein. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Möglichkeit der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Außerdem beträgt der gesetzliche Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung nunmehr nur noch 1000 m statt früher 2000 m. Zudem sind Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Anlagen im Außenbereich. Das heißt, dass jeder, der die gesetzlichen Vorgaben einhält und eine Betriebserlaubnis nach dem Bundesemissionsschutzgesetz einholt, eine solche Anlage errichten darf. Die Kommunen, auf deren Gemarkung eine Windkraftanlage entsteht, haben darauf keinen Einfluss.

Weiterhin sieht das Windenergieflächengesetz vor, dass 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen vorzusehen sind. Dafür wird ein Regionalplan „Wind“ erstellt, der solche Flächen kennzeichnen soll. Nur dort können dann noch Windkraftanlagen errichtet werden. Dieser Plan muss bis zum 31.12.2027 bereits 1,3% der Flächen ausweisen. Sollte das 2%-Ziel nicht erreicht werden, dann könnten Mindestabstände zur Wohnbebauung entfallen. Verantwortlich für die Planung sind die regionalen Planungsverbände und nicht die Kommunen.

In Oberoelsnitz gibt es ein sogenanntes Windpotentialgebiet. Dieses wurde untersucht und es besteht die Möglichkeit, dass ein Eigentümer eines Privatwaldes eine oder mehrere Windkraftanlagen errichten kann. Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat dabei keinen Entscheidungsspielraum und keinerlei Möglichkeit regulierend einzugreifen. Daher gab es die Überlegung, dass auf einem kommunalen Grundstück, in Nähe der Garnstraße, eine Windkraftanlage errichtet werden könnte, welche allerdings den derzeitigen grundsätzlichen Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung um ca. 250 m unterschreiten würde. Dieser Standort hätte jedoch aufgrund der Abstände, die Windkraftanlagen zueinander einhalten müssen, zur Folge, dass in einem Abstand von ca. 500 m um den Standort keine weiteren Anlagen errichtet werden dürften. Damit könnte u. U. die mögliche Anzahl von Windkraftanlagen auf privaten Waldgrundstücken verringert sowie ein perspektivisches Heranrücken möglicher weiterer Anlagen an die Wohnbebauung verhindert werden. Somit wäre ein gewisser Mindestabstand zur Wohnbebauung erreichbar, auch wenn die bisherigen gesetzlichen Mindestabstände fallen würden. Allerdings bedürfte es hierzu eines Stadtratsbeschlusses, da der derzeitige Mindestabstand von 1000 m unterschritten werden würde.

Es erfolgte eine ergebnisoffene, kontroverse, aber auch sachliche Diskussion, bei der verschiedene Standpunkte besprochen sowie Argumente für und gegen die Idee ausgetauscht wurden. Bürgermeister Thomas Lein unterstrich dabei die Wichtigkeit, bei solchen grundsätzlichen Fragestellungen miteinander ins Gespräch zu kommen und verwies abschließend darauf, dass keinerlei bindende Entscheidungen getroffen wurden.

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